Vermietungsbedingungen der Pflegepension Haffblick, Rakow
Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Vermieterin.
- Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.
Vertragsabschluss, Vertragspartner
- Der Dienstleitungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes durch uns zustande. Die Annahmebestätigung erfolgt schriftlich per Post, Fax oder Email.
- Vertragspartner sind der Gast bzw. eine von ihm oder per Gesetz bevollmächtigte Person und wir.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Wir sind verpflichtet, die vom Gast gebuchten Ferienwohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Gast ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise an uns zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen unsererseits an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Unsere Rechnungen sind per Vorauszahlung und spätestens mit dem Tag der Kundenabreise in bar fällig. Anderweitige Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
- Wir sind berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich, auch abschlagsweise, Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen gem. 288 BGB zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
- Wir sind berechtigt, bei Vertragsschluss und unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- Der Gast kann nur mit/wegen einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung unsererseits aufrechnen oder mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
- Sind die Abtrittserklärungen (Entlastungsbetrag nach § 45 ; Verhinderungspflege § 39 SGB XI ) durch den Pflegebedürftigen, des Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer bzw. gesetzlichen Vormund gegengezeichnet, somit sind die AGB´s anerkannt!
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
- Vor dem Reisebeginn kann der Gast jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
- Tritt der Gast vom Vertrag zurück, so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, können jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen; Ausnahmen vgl. Punkt 3.
- Wird eine Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Bürgerkrieg, Naturkatastrophen oder Terroranschlägen (höhere Gewalt) unmöglich und war dies bei der Buchung noch nicht vorhersehbar, besteht für den Gast sowie für uns ein entschädigungsfreies Rücktrittsrecht.
- Orientierend an den Richtwerten des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main (NJW 1982, 2198) erheben wir folgende Entschädigung:
Tage vor Reisebeginn* Höhe der Entschädigung** bis 30. Tage 4 % des Reisepreises 28. – 22. Tag 8 % des Reisepreises 21. – 15. Tag 25 % des Reisepreises 14. Tage 40 % des Reisepreises 10 Tage 50 % des Reisepreises 5 Tage 100 % des Reisepreises *Eingang der Rücktrittserklärung in Schriftform bei uns.
** abzüglich der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Wohnung. - Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der uns entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
- Sofern zwischen dem Gast und uns ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde (z.B. im Falle einer vorläufigen Reservierung), kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche unsererseits auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich uns gegenüber ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges unsererseits oder eine von uns zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
Rücktritt vom Vertrag unsererseits
- Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
- wenn eine vereinbarte Vorauszahlung zur Fälligkeit nicht geleistet wurde.
- im Falle höherer Gewalt, Bürgerkrieg
- im Falle von uns nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (z.B. Brand, Naturkatastrophen)
- die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden
- wir begründeten Anlass zu der Annahme erhalten, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder unser Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist.
- Im Falle des Rücktritts erstatten wir eventuell bereits erfolgte Leistungen des Gastes.
Wohnungsbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Wohnung, sofern dies nicht vereinbart ist.
- Die gebuchte Ferienwohnung steht dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung; Ausnahmen bedürfen der vorherigen Vereinbarung.
- Am vereinbarten Abreisetag ist uns die Wohnung spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach sind wir berechtigt, 50 Prozent (bei einer Nutzung bis incl. 15.00 Uhr) bzw. 100 Prozent (bei einer weiteren Nutzung nach 15.00 Uhr) der Wohnungsmiete in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht es frei, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Haftung der Pflegepension
- Unsere Haftung ist, soweit es sich nicht um wesentliche Vertragspflichten im leistungstypischen Bereich handelt, beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sollten Mängel an unseren Leistungen auftreten, werden wir bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben oder einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haften wir dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum Einhundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 5.000,- sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 800,-. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von EUR 5.000,- im Haussafe aufbewahrt werden; in diesem Fall gelten die im vorstehenden Satz angegebenen Haftungshöchstgrenzen nicht.
- Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast uns unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung Anzeige macht (§ 703 BGB).
- Für die unbeschränkte Haftung gem. Punkt 1 Satz 1 gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Soweit dem Gast ein Kfz.-Stellplatz auf dem Grundstück, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf unserem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haften wir und/oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht; außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Weckaufträge werden von uns mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Wir übernehmen die Zustellung, Aufbewahrung und – gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich erfolgen.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist Rakow, Landkreis Rostock.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Ferienwohnung.
- Es gilt ausschließlich das Recht der BR Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.